Rechner für Betrieb, Verein, Shop und Selbstständigkeit
Sie geben Ihre eigenen Zahlen ein. Der Rechner prüft sie gegen die veröffentlichten Werte und zeigt den Rechenweg mit der Vorschrift dazu. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Rechner nach Bereich
Für kleine Betriebe mit Minijobbern und Teilzeitkräften
Für Freiberufler und Kleinunternehmer
- Reisekosten-Rechnergeplant
- E-Rechnung-Importgeplant
- Kleinunternehmer-Grenzwächter
Ein Rechenweg, Zeile für Zeile
So sieht jedes Ergebnis aus. Beispiel: eine Aktion zum Black Friday mit dem Preisverlauf, der im Streichpreis-Checker voreingestellt ist.
- Z. 2Aktionspreis ab 27.11.2026
- 39,99 €
- Z. 3Niedrigster Preis 28.10. bis 26.11., galt am 05.11.
- 44,99 €
- Differenz
- 5,00 €
- Ermäßigung, abgerundet genau 11,1 %
- 11 %
Der Preis vor der Aktion lag zuletzt bei 59,99 €. Daran gemessen wären es 33,3 %. Maßgeblich ist aber der niedrigste Preis der 30 Tage, also 44,99 €. Abgerundet wird, damit der Rabatt nie höher ausgewiesen wird, als er ist.
Was mit Ihren Zahlen passiert
- Eingaben
- bleiben in diesem Browser-Tab. Sie werden an keinen Server geschickt.
- Gespeichertes
- liegt im Speicher Ihres Browsers. Eine Sicherung exportieren Sie als Datei.
- Statistik
- Plausible auf unserem eigenen Server zählt Seitenaufrufe und dass ein Rechner benutzt wurde. Ohne Cookies und ohne Ihre Werte.
- Selbst prüfen
- Seite laden, WLAN ausschalten, weiterrechnen.
Kostenlos
Zum Start sind alle Rechner kostenlos, ohne Anmeldung. Für Listen, Export und Speichern planen wir eine kostenpflichtige Erweiterung. Was dazugehört, steht auf jeder Rechner-Seite unter „Kostenlos und geplant“.
Zuletzt geändert
- 20.10.2026
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung hinterlegt: 8.450 € im Monat (2026, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026) und 8.850 € (2027, vorläufig: Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026, Zustimmung des Bundesrates ausstehend).
- 20.10.2026
Mindestlohn 13,90 € (2026) und 14,60 € (ab 1. Januar 2027) nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung hinterlegt; Minijob-Grenze daraus berechnet: 603 € (2026) und 633 € (2027).